Universal Steelworkers - In the field of general machine building we manufacture a wide range of special machines and devices ( jigs ) in accordance with customer specifications or in-house designs for numerous branches of industry.
oder die von uns beauftragten Monteure führen Aufgaben aus, die vorher mit dem Käufer vereinbart wurden. Die Einweisung und Unterrichtung unserer Monteure erfolgt vor Arbeitsbeginn durch den Käufer.
(2) Der Käufer hat das Montagepersonal zu unterstützen und alle notwendigen speziellen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen am Montageort zu treffen. Auf spezifische Sicherheitsbestimmungen ist hinzuweisen. Bei der Montage anfallenden Abfälle bzw. Sondermüll ist vom Käufer zu entsorgen.
(3) Der Käufer ist Universal Steelworkers Universal Steelworkers - In the field of general machine building we manufacture a wide range of special machines and devices ( jigs ) in accordance with customer specifications or in-house designs for numerous branches of industry. verpflichtet, sämtliche für die Inbetriebnahme
oder Montagen notwendigen speziellen und organisatorischen Maßnahmen
fristgerecht vor Lieferung zu treffen. Dies gilt auch im Falle von erforderlicher Nacharbeit oder Garantieleistungen. (4)
Nach Anzeigen der betriebsfertigen Montage Universal Steelworkers bzw. erfolgter vertraglich vorgesehener Erprobung der Anlage verpflichtet sich der
Käufer zur sofortigen schriftlichen Abnahme.
(5) Die Montagekosten
sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden
gesondert in Rechnung gestellt.
a) Wartezeiten, Verzögerungen und zusätzliche Anfahrtkosten, deren Ursache vom Besteller zu vertreten sind;
b) zusätzliche Leistungen für Änderungsarbeiten
Universal Steelworkers auf Wunsch des Bestellers. Zusatzkosten werden nach Zeit und Aufwand gemäß der angefallenen Kosten bzw. gültigen Montagesätze berechnet.
§ 15
Sonstige Bestimmungen
(1) Der Käufer erkennt unsere Universal Steelworkers Allgemeinen Geschäftsbedingungen an durch Kaufabschluß und widerspruchslose Entgegennahme des Abdrucks. Entgegenstehende Allgemeine Bedingungen werden nur dann anerkannt, wenn diese schriftlich Universal Steelworkers vereinbart wurden. Widersprechen einzelne Klauseln in unseren AGB denen des Käufers, so sind unsere AGB vorbehaltlich der Bestimmung des § 15 Abs. 2 der AGB maßgeblich.
(2) Sollte Universal Steelworkers eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
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